AGB´s SIPbase
Allgemeine Bedingungen
Geltungsbereich, Leistungsumfang, Widerspruch
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der reventix GmbH, unter dem Namen „SIPbase“, angebotenen Produkte und Dienstleistungen und dessen Kunden, sowie für alle mit diesen im Zusammenhang stehenden Leistungen.
Mit Vertragsabschluss erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich an. Ein Vertrag kann schriftlich, oder online im Internet geschlossen werden.
Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn offiziell eine Lauffrist vereinbart wurde, spätestens aber durch Nutzung von reventix Leistungen.
Mit dem Vertragsangebot von reventix erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Verträge verbindlich an.
Bei Änderungen der Umsatzsteuer kann die jeweilige Preisliste der Kostenänderung entsprechend angepasst werden, ohne dass ein Kündigungsrecht des Kunden besteht.
Diese AGB gelten, soweit der Kunde Unternehmer, Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen ist, auch für alle zukünftigen Verträge im obigen Sinne, auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich einbezogen werden.
Abweichende AGB des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn reventix ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
- Änderungen der AGBs
reventix ist berechtigt die AGB, die jeweiligen Leistungsbeschreibungen und Preislisten zu ändern. Die Änderungen werden dem Kunden mitgeteilt. Erfolgen Änderungen zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde das Kundenverhältnis für diese Dienstleistung innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.
reventix hat das Recht, für den Kunden zumutbare Änderungen vorzunehmen. Diese werden dem Kunden mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht.
Gültigkeit bei Vertragsübernahme Dritter
Der Kunde stellt reventix von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die ihre Ursache in der Verletzung von Urheber-, Nutzungs-, Persönlichkeits- oder sonstigen Schutzrechten haben, soweit die Verletzung durch den Kunden im Rahmen der Nutzung der Leistungen verursacht wurde.
Nutzung durch Dritte
Der Kunde ist verpflichtet alle Entgelte zu zahlen die durch die Inanspruchnahme der Leistungen entstanden sind. Es ist dabei unerheblich, ob diese durch befugte oder unbefugte Nutzung durch Dritte entstanden sind.
Um den unberechtigten Zugang Dritter zu vermeiden, verpflichtet sich der Kunde angemessene Maßnahmen zur Minimierung des Risikos (z.B. eigener Virenscanner) vorzunehmen. reventix macht den Kunden hiermit darauf aufmerksam, dass alle Daten unverschlüsselt und ungesichert über das Internet transportiert werden können.
Hat der Kunden den Verdacht der unberechtigten Nutzung, ist er verpflichtet reventix hierüber unverzüglich zu informieren. Die Verantwortlichkeit für den Zugang bleibt dabei beim Kunden, gleichwohl wird reventix den Kunden bei Ursachenforschung und Schadensminimierung angemessen unterstützen. reventix behält sich vor, die Kosten für die Ursachenforschung an den Kunden dem Kunden in angemessener Weise zu berechnen.
Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen reventix an Dritte ist ausgeschlossen.
Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt mit Annahme des Kundenantrages durch reventix oder durch Leistungserbringung zustande.
reventix behält sich die Ablehnung eines Antrags grundsätzlich vor.
reventix behält sich zur Annahme eines Angebotes die mögliche Erbringung einer Sicherheitsleistung vor.
Laufzeit/ Verlängerung
Bei Verträgen mit Mindestvertragslaufzeiten ist das Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit mit einer Frist von vier Wochen beidseitig kündbar. Wird die Frist nicht eingehalten, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die Mindestlaufzeit.
Wenn keine Mindestvertragslaufzeit angegeben oder vereinbart wurde, ist das Vertragsverhältnis mit einer Frist von sieben Tagen zum Monatsende kündbar.
Automatische Verlängerung
Bei Verträgen mit einer Mindestlaufzeit verlängert sich das Vertragsverhältnis um diese nochmals, wenn nicht innerhalb der angegebenen Fristen gerecht gekündigt wird.
Kündigungsrecht
Leistungen können jederzeit im Rahmen der Fristen ohne Grund gekündigt werden oder wenn Leistungen durch Änderungen durch Zulieferer nicht länger erbracht werden können.
Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung durch reventix ohne Bestimmung einer Nachfrist liegt vor, wenn der Kunde:
für zwei aufeinander folgende Monate mit der geschuldeten Vergütung bzw. einem nicht unerheblichen Teil dieser Vergütung oder
in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit einer Vergütung, welche der Höhe nach zwei monatlichen Grundvergütungen entspricht, in Zahlungsverzug befindet. Anstelle einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund kann reventix vom Kunden verlangen, eine angemessene Sicherheit zu stellen.
einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt hat oder wird.
ein solches Verfahren mangels Masse abgelehnt oder eingestellt wird.
der Kunde zahlungsunfähig ist.
bei Sprachdiensten das vertraglich vereinbarte oder das vom Kunden als Vertragsgrundlage angekündigte Verkehrsvolumen und/oder die angekündigte Verkehrsverteilung um mehr als 25% gegenüber den ursprünglichen Angaben nach oben abweicht
Der Versuch der Manipulationen der von reventix zur Verfügung gestellten oder von Netzbetreibern bereitgestellten technischen Geräte begründet ein fristloses, außerordentliches Kündigungsrecht.
Ist die Kündigung durch Verhalten des Kunden verschuldet, werden 50% der Gesamtgrundleistungen bis zum Ablauf der Mindestlaufzeit fällig.
Formwahrung für Kündigungen
Kündigungen haben in Schriftform zu erfolgen. Zur Wahrung der Frist muss das Schreiben innerhalb der Geschäftszeiten in den Geschäftsbereich von reventix gelangen.
Leistungspflichten
Gewährleistung unserer Dienste
reventix ist bemüht einen störungsfreien Dienst zur Verfügung zu stellen. reventix behält sich hierfür das Recht vor, das System für Wartungsarbeiten oder bei Störungen vorübergehend einzuschränken.
Leistungsverzug mit außerordentlichem Kündigungsgrund seitens des Kunden besteht, wenn bereits eine gesetzte Nachfrist ohne Erfolg verstrichen ist.
Subunternehmer
reventix darf zur Erbringung der Leistungen Subunternehmer einschalten, ohne dass davon ihre vertraglichen Pflichten berührt werden.
Kundenpflicht
Der Kunde verpflichtet sich, die Leistungen von reventix nur in Übereinstimmung mit den einschlägigen Gesetzen sowie den anerkannten Internet-Standards zu nutzen.
Dem Kunden ist untersagt, reventix für den unaufgeforderten Versand von Daten („Spamming“) und das Führen von unaufgeforderten Telefonaten in größeren Mengen („Telefon-Spamming“) zu nutzen.
Der Kunde ist verpflichtet seine Zugangsdaten so aufzubewahren, dass Missbrauch durch Dritte nicht möglich macht.
Der Kunde ist verpflichtet, sich über die aktuellen Leistungen und Entgelte auf den Webseiten zu informieren.
Der Kunde verpflichtet sich, keine Schutzrechte (z.B. Urheberrechte, Datenbankrechte, etc.) zu verletzen, keine Dienste von reventix zum Abruf oder zur Verbreitung von sittenwidrigen oder rechtswidrigen Informationen zu nutzen und keine Inhalte beleidigenden, verleumderischen oder volksverhetzenden Charakters zu verbreiten.
Sollte der Kunde gegen die vorstehenden Pflichten vorstoßen, ist reventix berechtigt den Anschluss zu sperren, um Rechtsverletzungen zu verhindern.
Der Kunde verpflichtet sich Änderungen seiner Daten, insbesondere Änderungen des Namen und der Anschrift unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Änderung, unaufgefordert schriftlich mitzuteilen.
reventix kann die Bestätigung der Daten verlangen. Wird die Bestätigung nicht erbracht ist reventix berechtigt den Kundenanschluss zu sperren.
Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Einwilligungen von Dritten, die für seine Nutzung der von reventix erbrachten Leistung erforderlich sind, einzuholen. Ausnahmen müssen vorher schriftlich vereinbart werden.
Der Kunde darf für die Nutzung von reventix nur ein Kundenkonto erstellen. Die Nutzung oder Beantragung mehreren Kennungen ist nicht zulässig.
reventix behält sich vor, ein Kundenkonto ohne Ankündigung abzuschalten, um Störungen am System oder Netzwerk vorzubeugen oder zu vermeiden.
Kostenübernahme bei Rücksendungen liegt in der Pflicht des Kunden. Es sei denn, Regelungen sind schriftlich vereinbart worden.
Der Kunde verpflichtet sich, seinen Emailaccount zu Rechnungszwecken regelmäßig abzurufen.
Mitarbeiter sind darauf hinzuweisen, dass zur Gesprächsaufzeichnung zu Beratungszwecken statt finden.
Verstößt der Kunde gegen die in genannten Pflichten, ist reventix berechtigt diesen abzumahnen. Sollte die Abmahnung erfolglos sein, ist reventix berechtigt das Vertragsverhältnis außerordentlich und fristlos zu kündigen.
Portierungen von Rufnummern
Der Kunde hat Sorge zu tragen, dass Rufnummern die zum Anbieterwechsel portiert werden sollen, frei von Drittrechten oder Kosten sind. Hierfür übernimmt reventix weder Haftung noch Gewähr.
Korrektheit, Vollständigkeit seiner Daten
Der Kunde verpflichtet sich alle seinen Angaben vollständig und der Wahrheit entsprechend zu machen. Dies betrifft vor allem die Informationen bezüglich des Namens und der Anschrift. Änderungen müssen reventix unverzüglich mitgeteilt werden
Lizenzen und Urheberrecht
Nutzungsrechte
Wird die vertragsgemäße Nutzung durch Rechte Dritter beeinträchtigt, so hat reventix in einem für den Kunden zumutbaren Umfang das Recht, nach ihrer Wahl und auf Kundenkosten Lizenzen zu erwerben oder die Software zu ändern oder ganz oder teilweise gegen gleichwertige Software auszutauschen.
Copyright
reventix hat das Recht zur Datensicherung und darf die in diesem Zusammenhang stehenden Daten für interne Zwecke kopieren. Das gleiche Recht steht dem Kunden zu.
Preise & Zahlungsweise
Die Höhe der zu zahlenden Entgelte sind auf der Webseite www.sipbase.de veröffentlicht. Es gelten ausschließlich die dort angegebenen Preise. Alle vermittelten Gespräche, die auf den genannten Webseiten nicht aufgeführt sind, können mit bis zu 11,60 EUR pro Minute berechnet werden.
Im Verzugsfall ist reventix berechtigt die Leistungen einzustellen. Der Fortbestand des Vertragsverhältnisses bleibt davon unberührt und der Kunde ist zur Zahlung der fortlaufenden Entgelte weiterhin verpflichtet.
Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist reventix berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadenansprüchen bleibt davon unberührt.
reventix ist berechtigt die Preise zu ändern. Der Kunde wird hierüber 14 Tage im voraus auf den Webseiten informiert. Der Kunde hat die Möglichkeit den neuen Preisen innerhalb von 4 Wochen schriftlich zu widersprechen. Wird nicht widersprochen, wird das Vertragsverhältnis mit den geänderten Preisen fortgesetzt. Bei rechtzeitigem Widerspruch des Kunden besteht das Recht, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende zu kündigen.
Zur Zahlung der Entgelte erklärt sich der Kunde einverstanden am Lastschriftverfahren teilzunehmen.
Bei Rückbuchung der Entgelte des Lastschriftverfahrens ist reventix berechtigt ein Entgelt in Höhe von bis zu EUR 12,00 pro Rücklastschrift zu berechnen.
reventix ist berechtigt bei Wiederholung des Vorganges und nochmaliger Rückbuchung die Dienste vorübergehend zu sperren.
Zur Geltendmachung oder Aufrechnungen von Zurückbehaltungsrechten ist der Teilnehmer erst berechtigt, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder von reventix schriftlich anerkannt wurde.
Zurückbehaltung aus Forderungen aus gleichen Vertragsverhältnissen ist nicht geltend.
Haftung
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind Schadensersatzansprüche gegen reventix ausgeschlossen, falls die Schadensursache nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
Für Schäden die auf dem Versäumnis beruhen, dass Fehler oder Fehlerhaftigkeiten nicht mitgeteilt wurden, übernimmt reventix keine Haftung.
Soweit die Haftung von reventix ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung von Arbeitnehmer, Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
reventix haftet bei der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen für nicht vorsätzlich verursachte Vermögensschäden. Gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten ist die Haftung auf das jeweils schadensverursachendes Ereignis begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.
Für Personenschäden haftet reventix in Höhe von bis zu 1.500.000€. Für Sachschäden und für Vermögensschäden haftet der reventix in Höhe von 500.000€. Im Übrigen haftet reventix nur bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei die Haftung auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt ist.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso unberührt, wie die Haftung aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die eine Verantwortlichkeit auch ohne Verschulden vorsehen.
reventix behält sich den Einwand des Mitverschuldens des Kunden vor.
reventix haftet nicht für Fälle höherer Gewalt und sonstige nicht verschuldete Umstände.
reventix schließt die Haftung für Schäden aus, die durch unbefugte Eingriffe des Kunden in das ITK-Netz von reventix oder seiner Zulieferer oder durch die technische Ausstattung des Kunden entstanden sind.
reventix ist nicht haftbar für Schäden aufgrund fehlerhafter, oder unsachgemäßer Installation, Bedienung oder Behandlung der für die Inanspruchnahme der Leistung erforderlichen Geräte oder Komponenten durch den Kunden oder der von ihm beauftragte Dritten.
reventix haftet nicht für Schäden, die durch die fehlende Beachtung oder Einhaltung der in Leistungsbeschreibungen oder sonstigen Produktinformationen vorgegebenen Hinweise und Bestimmungen entstanden sind.
Bei Störungen, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von reventix liegen entstehen keine Ansprüche des Kunden gegenüber SIPbase. reventix ist bis zum Wegfall der Störung von der Erfüllung der Vertragspflichten befreit.
Die Haftung für Vermögensschäden, Verdienstausfall oder sonstige Schäden, die durch eine Unterbrechung oder Störung des Dienstes entstanden sind, ist ausgeschlossen.
Gewährleistungsansprüche beschränken sich ausschließlich auf Leistungen die von reventix selbst ausgeführt wurden. Leistungen durch Dritte unterliegen deren eigenen AGBs.
Garantie/ Gewährleistung (Open Source)
Lizenzsoftware unterliegt den Bedingungen der jeweiligen Lizenzgeber.
reventix setzt auch Software ein, die der GPL (GNU General Public License) unterliegt. Diese Software ist frei von Gewährleistungs-, Schadenersatz- oder sonstigen Ansprüchen. reventix ist daher in keiner Weise haftbar für Schäden die sich aus der direkten oder indirekten Nutzung dieser Software ergeben.
Für selbst Entwickelte Software haftet reventix nur, sofern es sich um Schäden grober Fahrlässigkeit handelt und nur im Versicherungsumfang.
Vertragszweck
reventix | SIPbase ermöglicht es seinen Kunden über das Internet zu kommunizieren, insbesondere zu telefonieren. Zu diesem Zweck betreibt die reventix GmbH die Webseiten „sipbase.com, SIPbase.de und SIPbase.net“, sowie weitere für die Erbringung der Leistung notwendige technische Einrichtungen.
Soweit reventix | SIPbase seinen Dienste entgeltfrei anbietet, hat der Kunde auf die Erbringung der Leistung keinen Erfüllungsanspruch oder sonstige rechtliche Ansprüche.
Unvorhersehbare Ereignisse durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen und der Ausfall von Telekommunikationsverbindungen, sowie sonstige Störungen entbinden reventix | SIPbase während ihrer Dauer von der Pflicht zur Leistungserbringung. Der Anspruch auf Vergütung bleibt hiervon unberührt.
Nebenabreden, insbesondere Termine und Fristen, sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch reventix | SIPbase verbindlich und nur, wenn der Kunde alle notwendigen Maßnahmen rechtzeitig getroffen hat und seine Mitwirkungspflicht nachgekommen ist.
reventix | SIPbase betreibt die für die Leistungserbringung notwendigen technischen Einrichtungen teilweise selber, teilweise werden diese von Zulieferern betrieben.
reventix | SIPbase mietet Leitungen und Teilnehmeranschlüsse bei Netzbetreibern. Die Leistung besteht aus der Weiterleitung von Gesprächen über das Internet zu diesen Netzbetreibern. reventix | SIPbase stellt selbst keinen Teilnehmeranschluss bereit. reventix | SIPbase behält an den Rufnummern immer das Eigentumsrecht. Eine Zuteilung von Rufnummern an den Kunden erfolgt nicht.
Der Leistungsumfang und deren Entgelte könne reventix | SIPbase jederzeit geändert werden. Maßgeblich sind immer die aktuellen Preislisten. reventix | SIPbase ist berechtigt, einzelne Leistungen jederzeit zu verändern oder einzustellen. Dies gilt insbesondere für Änderungen aufgrund von Gesetzesänderungen und -ergänzungen, sowie bei behördlichen Auflagen.
Mitarbeiter, sowie von reventix | SIPbase beauftragte Firmen und Vertreter des Lieferanten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen hinaus gehen. Änderungen sind nur dann bindend, wenn diese durch reventix | SIPbase schriftlich bestätigt wurden. Emails werden hierbei nicht als schriftliche Dokumente gewertet.
Dem Kunden zur Verfügung gestellte Geräte verbleiben im Eigentum des Lieferanten. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Lieferanten.
Der Kunde darf die vom Lieferanten zu erbringenden Telekommunikationsdienstleistungen und sonstigen Leistungen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Lieferanten an Dritte entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile weitergeben, insbesondere weiterverkaufen.
Dritte im Sinne dieser Regelungen sind auch verbundene Unternehmen des Kunden.
Datenschutz
Aufbewahrungsfrist der Daten, im Rahmen einer Vertragspflicht
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die ihn betreffenden Daten wie Verbindungs- und Entgeltdaten gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), dem Telekommunikationsgesetz (TKG) sowie der Verordnung über den Datenschutz für Unternehmen, die Telekommunikationsleistungen erbringen (TDSV), gespeichert und weiterverarbeitet und mit Dritten ausgetauscht werden, soweit dies für die Durchführung des Vertrages notwendig ist.
Rechnungsdaten, Kundendaten, sowie Unterlagen die für den Geschäftsablauf notwendig sind, werden nach Ablauf des Vertragsverhältnisses nach den gesetzlichen Bestimmungsfristen aufbewahrt.
Sonstige Daten (Troubletickets, Schriftverkehr) werden nach Ablauf von 12 Monaten gelöscht.
Netzwerke oder Internetverbindungen sind an den aktuellen Stand der Technik anzupassen, da anderenfalls Daten oder Software nicht gesichert sind. Haftung für Schäden werden von reventix nicht übernommen.
reventix verpflichtet sich bei Kundenaufträgen nach bestem Wissen und Gewissen die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten für Sicherheitsmaßnahmen zu nutzen, um Schäden und Verluste so weit wie möglich auszuschließen.
Widerruf
Einwände und Widerrufe sind an die Geschäftsanschrift von reventix zu senden. Zur Wahrung der Frist muss das Anschreiben fristgerecht in den Geschäftsbereich von reventix gelangen.
Ist die Kostenübernahme für Rücksendungen nicht geregelt, geht diese zu Lasten des Kunden.
Bonitätsprüfung
reventix ist berechtigt, zum Zwecke der Bonitätsprüfung, bei einer Wirtschaftsauskunftei Auskünfte hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Kunden einzuholen und Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung zu melden.
Schlussbestimmungen/ Gerichtsstand
Die Nutzung des Dienstes von reventix unterliegt deutschem und europäischem Recht unter Ausschluss der Regeln zum internationalen Privatrecht. Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche, soweit dies gesetzlichen Bestimmungen nicht entgegensteht, im Zusammenhang mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Berlin, Deutschland.
Die Anwendung des EU-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
Alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können nur mit schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei auf einen Dritten übertragen werden.
Zuwiderhandlungen
Missbrauch, gesetzliche Zuwiderhandlungen (nach BDSG, TKG, Lizenz- oder Nutzungsrechten, Sittenrecht, etc. ) werden bei bekannt werden angezeigt und strafrechtlich verfolgt.





